Grabenzecken I - Das Kreuz mit den Fotoverträgen

Veröffentlicht am 13.02.2020

„Warum habt ihr keine Fotos von [hier große Band einfügen]?“

„Also als renommiertes Magazin solltet ihr schon über das Konzert von [hier große Band einfügen] berichten!“

„Dass ihr über den Auftritt von [hier große Band einfügen] nichts bringt, ist echt schwach!“
 

Diese oder ähnliche Anfragen/Kommentare erreichen uns immer wieder, wenn sich ein zu Weltruhm gelangter Act in den Locations unserer zielgruppenrelevanten Städte ein Stelldichein gibt. Natürlich habt ihr, unsere Leser, da recht, wenn ihr uns Lücken in der (Foto-)Berichterstattung, gerade über die großen Acts ankreidet. Wir würden auch wirklich gerne mehr über die richtig großen Nummern, die dicken Fische der Liveauftritte berichten und euch geile Fotos präsentieren. Jedoch machen wir dies alles in unserer Freizeit und sind dafür nicht gewillt, uns den Doktrinen und der Willkür von diversen Veranstaltern, Management-Firmen oder auch egozentrischen Künstlern zu unterwerfen.

Ja, wir, die wir während den ersten Songs mit den dicken Kameras vor eurer Nase herumfuchteln, lieben was wir tun. Wir verdienen nicht einmal Geld damit, obwohl wir den Wert eines Kleinwagens in die Kameraausrüstung investieren. Manche nennen uns Scheißfotografen, weil wir während der ersten Songs im Weg herumstehen, nervige Grabenzecken, oder auch Schmarotzer, weil wir dafür noch nicht mal Eintritt bezahlt haben. Haben wir das wirklich nicht? Siehe Wertvergleich oben.
 


Volle Halle, geile Stimmung - ein Foto aus dem natürlichen Habitat von Konzertfotografen: dem Fotograben.
(POWERWOLF, Backstage Werk, München, 2015)

 

„Ihr dürft doch alles und zahlt nichtmal dafür!“

Und dürfen wir wirklich mehr als ihr? Ja, wir bekommen (vielleicht, aber auch nicht immer) so ein cooles Lametta zum anhängen oder aufkleben und wir dürfen in diesen abgesperrten Bereich, in dem man den Künstlern noch ein klein wenig näher ist. Für drei Songs. Die Ohren nur Zentimeter neben brüllenden Boxen, die Bühne so hoch, dass die kleiner gewachsenen Kollegen vielleicht gar nur die Hälfte des Geschehens auf selbiger sehen und wir haben hektische drei Titel Zeit, die besten Szenen einzufangen, sofern die Bühne zu dieser Zeit nicht gerade in schummrig rote Düsternis oder Kubikmeter an Nebel gehüllt ist. Danach werden wir aus dem Graben hinaus gescheucht und müssen im günstigsten Fall nur unsere Kameras wegpacken – sollte jemand von uns mit dem Arbeitsgerät in der Hand in der Halle gesichtet werden, bekommen wir vielleicht ein freundliches „Weg mit der Kamera, oder du fliegst raus!“ zu hören oder finden uns postwendend vor der Location wieder, im Extremfall mit leerer Speicherkarte in der Kamera. Natürlich nur, sofern es den Zecken mit den bilderstellenden Geräten überhaupt erlaubt ist, in der Halle zu bleiben – häufig werden Fotografen direkt nach Erledigung ihres Jobs (auch zwischen den einzelnen Acts) aus der Halle geworfen und können sich danach direkt nach Hause trollen. Als Fotograf sieht man also meist drei Songs (oder weniger, je nach Auflagen) jeder Band in infernalischer Soundkulisse durch den Sucher seiner Kamera, bewacht von schrankartigen Kreaturen mit grimmen Argusaugen, steht danach in Fluren, Foyers oder in Wind und Wetter vor der Halle herum und geht/fährt dann wieder heim. Bisweilen mit Anfahrtsstrecken von um die zwei Stunden – natürlich pro Strecke.

Klingt echt super, oder? Da fühlt man sich doch gleich so erwünscht im Graben, wie das namensgebende Milbentier namens „Gemeiner Holzbock“ (Ixodes ricinus) – ugs. Zecke.

 

So nicht, Freundchen!

Als ob das nicht schon genug wäre, greift in den letzten Jahren immer mehr die Praxis von sogenannten „Fotoverträgen“ um sich, die die Situation vor Ort gerne noch einmal um ein paar Level verschärfen. Denn warum das Ganze nicht auch noch hochoffiziell und schriftlich darlegen und die Chose dann bei Gelegenheit gleich noch um ein paar spaßige Punkte erweitern? Zum Beispiel der Tatsache, dass die angefertigten Bilder dann nur noch für ein einziges Medium verwendet werden dürfen und der Fotograf darüber hinaus auch nicht das Recht hat, die Bilder für seine eigene Homepage oder für sein Portfolio zu verwenden. Wäre ja noch schöner. Und dass jegliche Verwendung außerhalb des angefragten Mediums, sowie Weitergabe der Fotos an Dritte untersagt ist – weil man ja im Internet die perfekte Kontrolle darüber hat, wer Inhalte kopiert und auf anderen Plattformen verwendet. Wenn man sie dann laut Vertrag nicht einmal für seinen eigenen Social-Media-Auftritt (respektive jenen des Magazins) verwenden darf, was die Reichweite der Artikel logischerweise drastisch verringert, kann man beinahe schon von Realsatire reden. Aber Hauptsache, man ist erstmal potenziell für alles haftbar.
 


Geiler Anblick, wenn man sich frei bewegen darf und die Fotoposition aussuchen kann, aber immer Öfter bleibt dies der einzige Ausblick des Abends als Fotograf...
(EISBRECHER, Zenith München, 2017)

 

An der Front... of House.

Zunehmender Beliebtheit erfreut sich auch der Passus, dass Fotografieren überhaupt nur noch vom FOH-Platz aus, oder ähnlichen, am der Bühne gegenüberliegenden Teil der Halle liegenden Bereichen möglich ist – was mit zunehmender Hallengröße entsprechend stärkere (und teurere) Optiken erfordert, die durchaus die Größe und das Gewicht einer Panzerfaust erreichen können. In Stadien könnte man sich auch direkt mit einer Linse im Raketenwerfer-Format ausrüsten, die gerne mal den Wert eines Mittelklassewagens übersteigt. Dafür bekommt man dann auch den vertraglichen Passus vor die Nase gesetzt, dass man der Band, respektive dem Management sämtliche angefertigte Fotografien auf entsprechende Einforderung natürlich kostenlos zur Verfügung stellen muss (sogar im Rohdatenformat, wenn gewünscht). Oder überhaupt gleich sämtliche Rechte an den Fotos an die Künstler beziehungsweise deren Management abtreten soll – unentgeltlich versteht sich, denn wir machen dies alles ja nur aus Spaß an der Freude, als devote Diener der großen Stars.

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Und für jene gibt es kein größeres Gräuel, als Fotos auf denen sie vielleicht mal richtig beschissen aussehen. Vom Doppelkinn, über großartig dämliche Verrenkungen, zweideutige Posen oder auch komplett entglittene Gesichtszüge (soll beim Headbangen schon mal vorkommen) haben die Fotografen durch ihre Linsen vermutlich schon alles gesehen und abgelichtet. Und, Hand aufs Herz, wenn der Shot einen nicht gerade dazu animiert, dass man sein Getränk spontan quer durch den Raum spuckt weil er einfach SO lustig ist, dann werden gröblich unvorteilhafte Fotos ohnehin nicht veröffentlicht - wir Fotografen wollen ja auch mit guten Werken prahlen und nicht mit Schrott. Das Vertrauen in die fotografierende Zunft von Seiten der Künstler und des Managements scheint in manchen Fällen jedoch so weit gesunken zu sein, dass bisweilen auch der Passus in Verträgen auftaucht, dass man seine Fotos gefälligst vor Veröffentlichung (und am besten spätestens 12h nach dem Konzert) an eine angegebene Kontaktadresse senden soll, damit die nach Meinung unbekannter, aber dafür zuständiger Personen veröffentlichungswürdigen Fotos seitens autorisierter Personen freigegeben werden können. Innerhalb einer Zeitspanne von so einigen Tagen, bis hin zu einem Monat. Für zeitnahe Berichterstattung, die man seinen Lesern natürlich gerne bieten würde, nicht unbedingt von Vorteil.
 


Wo rigoros kontrolliert wird, gehören solche spaßigen, viral gehenden Shots irgendwann der Vergangenheit an. Wäre schade, oder?
(HELLOWEEN, Porsche Arena, Stuttgart, 2017)

 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass!

Ihr glaubt, die Spitze wäre damit schon erreicht? Weit gefehlt! Es geht immer noch einen Zacken abstruser! Vielleicht darf man nämlich bei einem Konzert mehrerer Bands nur eine davon fotografieren – mitunter auch gar nicht die Band, für die man eigentlich angefragt hatte. Oder einen Künstler nur von einer bestimmten Seite, weil er von dieser angeblich am besten aussieht. Wenn Management/Künstler gerade lustig sind, dann darf man die Fotos nur ein Jahr lang verwenden und muss sie dann aus den Archiven tilgen. Im Extremfall auch schon mal nach nur einer Woche (!). Nicht zu vergessen, dass laut Vertrag die Fotografen und/oder Magazine bei Verstößen gegen die obigen Auflagen mit drakonischen (Geld-)Strafen, beziehungsweise rechtlichen Schritten die zu selbigen führen, zu rechnen haben. Auch vor Ort gibt es keine Garantie für Unversehrtheit, da sich Management/Künstler gleich vertraglich die Freiheit zusichern lassen, dass sie bei schlechtem Benehmen des Fotografen dessen Equipment konfiszieren und Speichermedien zerstören (!) dürfen. Von Verdienstentgang (welcher Verdienst, haha?!) bis hin zu in der Halle erworbener Schäden an Leib und Leben lassen sich die Vertragsverfasser natürlich bei der Gelegenheit auch noch per Unterschrift freistellen. Gerade noch so, dass nicht die Möglichkeit einberaumt wird, den Fotografen in Handschellen abführen zu lassen, oder ihn besser gleich an die Wand zu stellen und zu exekutieren. Wobei, man sollte keine schlafenden Hunde wecken...

 

Haften, oder nicht haften?

Es stellt sich weiters auch die Frage, wessen Verantwortlichkeit der Vertrag nun eigentlich einfordert. Der Fotograf, der den Wisch unterschreibt – der meist auch der Einzige ist, der dieses Papier überhaupt zu Gesicht bekommt – oder der „Auftraggeber“ im Sinne des Publikationsmediums, also der Chefredakteur oder der Herausgeber der Plattform/des Magazins? Dies sind nur einige der Fragen, die solche Knebelverträge aufwerfen und denen wir uns in einem zweiten Teil des Artikels noch einmal stellen werden.
 

In eigener Sache: Leider dürfen wir keine Namen von Künstlern und Managements nennen, die uns Verträge mit obig beschriebenen Passagen vorlegten, da wir uns auch damit strafbar machen würden. Klingt komisch, ist aber so.


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